Conocimiento
IPR = grenzüberschreitendes, räumliches Kollisionsrecht („conflict of laws“)
⋄ der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle)Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben (in Deutschland ist dies das EGBGB)
⋄ Welches Recht ist auf grenzüberschreitende Sachverhalteanzuwenden?
⋄ Kollisionsrecht (kollidierende Rechtsregeln)
⋄ Kollisionsrecht gibt es auch im nationalen Recht, um Rechtsbereiche bzw. Rechtsinstitute abzugrenzen
⋄ sachlicheKollisionsregeln
⋄ eine Kollisionsnorm löst nur den Rechtskonflikt, nicht den Fall
IPR (Bürger-Bürger Völkerrecht (Staat-Staat)
Arten von Kollisionsnormen:
selbstständige Kollisionsnormen(Hauptnormen)
⋄ Beispiel: Art. 7 EGBGB
⋄ man braucht keine andere Norm mehr, um zu wissen welche Rechtsnorm anzuwenden ist
unselbstständige Kollisionsnormen (Hilfsnormen)
⋄ Beispiel: Art. 4 EGBGB
⋄ eswerden andere Normen benötigt, um zu wissen welche Rechtsnorm anzuwenden ist
⋄ andere IPR-Normen werden benötigt
⋄ tragen zur Konkretisierung der Anknüpfung bei
Unterschiedliche Arten der Verweisung:Art. 4 I EGBGB statuiert für das deutsche IPR den Grundsatz der Gesamtverweisung. Nach diesem Grundsatz wird nicht nur auf Sachnormen verwiesen, sondern auch auf das IPR der jeweiligen ausländischenRechtsordnung. Das heißt, dass man in einem solchen Fall zunächst das ausländische IPR anwenden muss und dadurch unter Umständen sogar zurück auf das deutsche Recht verwiesen wird (siehe unten zurRückverweisung und zum renvoi).
Im Gegensatz dazu führt der Grundsatz der Sachnormverweisung dazu, dass nur die jeweils die Materie regelnden Sachnormen – nicht jedoch das jeweilige ausländische IPR –zur Anwendung kommen.
Renvoi:
Hierbei geht es um die Rückverweisung von ausländischem Recht auf welches das nationale Kollisionsrecht zuvor verwiesen hat. Um einen Teufelskreis in Form einer...
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