Geschichte des handelsrecht

Páginas: 14 (3319 palabras) Publicado: 3 de marzo de 2011
Kurzüberblick: Die Geschichte des spanischen Zivil- und Handelsrechts
von Rechtsanwalt Stefan Meyer∗

1. Die vorrömische Zeit Vor Beginn der römischen Herrschaft lebten in Spanien die Iberer, die ursprünglich aus dem Norden Europas kamen, verschiedene keltische Völker und die Griechen. Da Gesetze dieser Völker nicht gefunden worden sind, ist über die rechtliche Organisation ihrerGesellschaften nur wenig bekannt.1 Eine frühe Überlieferung geschriebener Gesetze stammt jedoch aus der Zeit um 500 v. Chr. von den Tartessiern (Turdetanos), die im Süden Spaniens lebten und aus einer Verschmelzung der iberischen mit der griechischen Zivilisation hervorgingen.2 2. Die Römer Die Invasion Spaniens durch die Römer begann mit dem Zweiten Punischen Krieg im Jahre 206 v. Chr., in dem die in Süd- undOstspanien ansässigen Truppen Karthagos von Rom besiegt wurden. Bis 19 v. Chr. eroberten die Römer die gesamte Iberische Halbinsel. Diese Besatzung, die bis ins 5. Jh. n. Chr., also über 500 Jahre, andauerte, hat die Rechtsordnung Spaniens bis heute entscheidend geprägt. Vor allem das Zivilrecht ist in weiten Teilen römischen Ursprungs. Der Einfluß des römischen Rechts begann, als KaiserVespasian im Jahre 74 n. Chr. die Latinität (ius latii) für Spanien in Kraft setzte, wonach für seine Einwohner in allen geschäftlichen Angelegenheiten römisches Recht galt. Die vollständige Integration Spaniens in die römische Rechtswelt erfolgte aber erst im Jahre 212, als Caracalla alle Spanier zu römischen Staatsbürgern erklärte.3 Dadurch erlangte das römische Recht in allen LebensbereichenWirksamkeit. Außerhalb der Städte fand es jedoch häufig nur in vereinfachter Form Anwendung und vermischte sich mit den althergebrachten Rechtstraditionen.

3. Die Westgoten

∗ 1

Partner mmm&m Abogados, Madrid Miras, Antonio, Die Entwicklung des spanischen Zivilprozeßrechts, Tübingen 1994, 1. 2 Ibán, Iván C., Einführung in das spanische Recht, Baden-Baden 1995, 23. 3 Gerlach, Leopold von, DerEinfluss des deutschen und französischen Rechts auf den Eigentumserwerbsschutz beweglicher Sachen im spanischen Recht, München 1994.

Nach dem Sturz des weströmischen Reiches im 5. Jh., eroberten die Westgoten unter König Eurich im Jahre 476 die spanische Halbinsel, die sie etwa 250 Jahre lang beherrschten. Trotz dieser germanischen Invasion behielt das römische Recht im Grundsatz weiterhin Geltung,denn die neuen Eroberer übernahmen zunächst in weiten Bereichen die vorgefundene Kultur und damit auch das römische Rechtssystem.4 Allerdings ging die Rechtseinheit aus jener Zeit nach und nach verloren, weil Spanien in zahlreiche politisch-territoriale Einheiten zersplitterte und die Westgoten später doch einige Elemente ihres germanischen Gewohnheitsrechts einführten.5 Um die nationale Einheitdurch die Schaffung eines einheitlichen Rechts wiederherzustellen, wurde im Jahr 654 das sogenannte Buch der Richter (Fuero Juzgo), als Gesetzessammlung der Westgoten verfasst.6 Sein Inhalt stellte eine Verschmelzung des vulgären römischen Rechts mit dem germanischen Gewohnheitsrecht dar und umfasste sowohl das Zivilrecht als auch das Gerichtsverfahren zu seiner Durchsetzung.7 4. Die maurischeHerrschaft und Rückeroberung der iberischen Halbinsel (Reconquista) Dieser Versuch der Rechtsvereinheitlichung scheiterte bereits im Jahre 711 mit der Invasion der Mauren, die innerhalb von zwei Jahren fast ganz Spanien unterwarfen. Die Goten konnten nur den äußersten Norden der iberischen Halbinsel halten. Dies ermöglichte es ihnen jedoch, langsam gegenüber den Arabern Territorium zurückzugewinnen.Mit der Zeit bildeten sich so die Königreiche Asturien, Kastilien, León, Aragón und Navarra. Durch die Heirat der katholischen Könige Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragón (Reyes Católicos) wurden diese beiden Königreiche faktisch vereinigt, was die Rückeroberung (Reconquista) Spaniens durch die Christen entscheidend förderte. Sie wurde wenig später im Jahre 1492 nach mehr als 700 Jahren...
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