Ilegale raubkopie

Páginas: 6 (1334 palabras) Publicado: 6 de abril de 2011
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Ilegale Raubkopie

Alumno: Jorge González

Profesor : Konrad Adrian

Curso: IIºB

Index:

Definition Raubkopie

Definition Privatkopie

Waspassiert wenn die polizei fiindet ein Raubkopier

Bibliographie

Definition Raubkopie

Der Begriff Raubkopie setzt sich offensichtlich aus den Wörtern "Raub" und "Kopie" zusammen. Jedem sollte klar sein, dass eine Kopie das ist, was bei einer Vervielfältigung als Ergebnis entsteht, die Bedeutung von "Raub" scheint jedoch nicht allen klar zu sein, sonst würde niemand das Wort "Raubkopie" sounpassend verwenden.

Raub ist ein juristischer Begriff, der in Paragraph 249 des Strafgesetzbuches erläutert wird:

Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafenicht unter einem Jahr bestraft.

Wenn man eine Audio-CD oder einen Film besitzt, und sich – wie es das Urheberrecht eindeutig erlaubt (eventuelle Einschränkungen werden weiter unten behandelt) – nun eine Kopie erstellt, dann ist das weder eine “Anwendung von Drohungen”, noch gefährdet man damit “Leib oder Leben” von anderen. Man eignet sich nichts “rechtswidrig” an, und mit einer Freiheitsstrafemuss man auch nicht rechnen.

Folglich handelt es sich dabei auch nicht um einen Raub, der Begriff Raubkopie muss also etwas anderes bedeuten. Wenn sich der Begriff "Raub" nicht auf "Kopie" bezieht, wird sich wohl die "Kopie" auf den "Raub" beziehen, ansonsten wäre eine Zusammensetzung ohne Sinn. Das liest sich vielleicht etwas seltsam, daher gibt es hier ein Beispiel in Form einer kleinenBildergeschichte, die von zart besaiteten Gemütern auch übersprungen werden kann.

Definition Privatkopie

Als Privatkopie könnte man nun alle Kopien ansehen, die für den eigenen Bedarf gemacht werden. Es hat sich jedoch eingebürgert, nur die Kopien als Privatkopien zu bezeichnen,

die angefertigt werden, ohne das Urheberrecht zu verletzen.

Im Internet gefundene Software, die ohneZustimmung der Urheber kopiert wurde, ist demnach normalerweise nicht gemeint, wenn von Privatkopien die Rede ist. Statt dessen sollte man sie als rechtswidrig angefertigte oder als illegal erstellte Kopie bezeichnen. Bitte nicht die Adverbien als Adjektive benutzen und die Verben weglassen – das wäre ebenfalls falsch. Illegale Kopien gibt es nicht.

Bis zur letzten Novellierung des Urheberrechts warenCD-Kopien und DVD-Rips ohne Zweifel Privatkopien, doch ob man sie nun weiterhin als solche ansieht ist Geschmackssache, denn folgendes Urheberrechts-Zitat wird wohl jeder anders interpretieren:

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfenohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmtsind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen...
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