Quellen Des Spanischen Rechts
I. Quellen des spanischen Rechts
1) Was versteht man unter Rechtsquellen?
Antwort:
- Die verschiedenenErscheinungsformen des Rechts in einer bestimmten Rechtsordnung.
- Heute in der spanischen Verfassung CE niedergelegt und im Art. 1.1 CC :
2) Grundlagen des span. Rechtssystems
•Geschriebenes Recht:
➢ Gesetz (la ley)
• Grds. Subsidiäre Rechtsquellen:
➢ Gewohnheitsrecht (la costumbre)
➢ Allg. Rechtsprinzipien (principiosgenerales del derecho)
• Ausnahme bei manchen Foralrechten, z.B. Navarra:
❖ Gewohnheitsrecht vorgezogen
❖ Nur wenn es kein Gewohnheitsrecht gibt, geltenGesetze
Siehe Gesetz des Foralrechts Navarra
Definition Gesetz:
• schriftliche Rechtsnorm, die von einer dazu befugten öffentlichen Gewalt verabschiedet wurde• weiter als in Dtl.
3) Typen von Rechtsnormen (direkte und indirekte Quellen); Rangfolge:
a) Internationale Abkommen / los Tratados internacionales strittig: oft erst nach derVerfassung eingereiht
• Indirekte Quelle da erst durch Gesetz als direkte Quelle anwendbar / B.O.E.
• können nicht durch innerstaatliches/internes Gesetz abgeändert/widerrufenwerden strittig
• Art. 96 I CE
b) EU-Normen / Derecho comunitario
c) Spanische Verfassung/ la Constitución Española CE
d) Organgesetz /las Leyes orgánicas• Gesetz mit Verfassungsrang
• Art. 81 CE Katalog
• Abgeordnetenhaus / Parlament (Congreso de los Diputados)
• Absolute Mehrheit, Art. 81 CE
• Alleanderen Angelegenheiten, die nicht Gegenstand von Organgesetzen sind, können durch einfache Gesetze geregelt werden
• Können selbst nur durch Organgesetze und nur durch gesetzgebende Organe des...
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