Union europea en aleman

Páginas: 7 (1716 palabras) Publicado: 5 de diciembre de 2010
Organe der Europäischen Union (EU)
Gliederung
1. 2. 3. 4. 5. Übersicht über die Organe der EU Das Gesetzgebungsverfahren der “Mitentscheidung” des Europäischen Parlamentes in der EU Übersicht über die rechtliche Stellung der europäischen Organe Die Aufgabenbereiche der europäischen Organe Die Änderungen bei den europäischen Organen nach dem Vertrag von Nizza (2000) bei einer Erweiterung der EU1. Übersicht über die Organe der EU Die Europäische Union (EU) mit nunmehr 15 Mitgliedstaaten - vom Bundesverfassungsgericht als "Staatenverbund" bezeichnet - bildet das „Dach“ für die nachstehenden „drei Säulen“: 1. Säule: die Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäische Atomgemeinschaft) (EG) , 2. Säule: die GemeinsameAußen- und Sicherheitspolitik sowie 3. Säule: die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit (Justiz und Inneres) der Mitgliedstaaten. Die Arbeit in diesen drei Säulen ist über folgende Institutionen organisiert: • Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs, das Leitgremium der Europäischen Union, gibt der Europäischen Union die erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischenZielvorstellungen fest. Die wichtigsten Institutionen der Europäischen Gemeinschaften, die - bis auf den Rechnungshof, er prüft den nur für die 1. Säule gegebenen Haushalt, - auch Aufgaben für die Europäische Union wahrnehmen, sind • das Europäische Parlament, das legislative und Kontrollkompetenzen hat, • der Rat (Ministerrat) als wichtigstes Entscheidungsorgan, • die Europäische Kommission, dieinsbesondere für die Überwachung der Einhaltung, in vielen wichtigen Bereichen auch für Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten und Gesetzgebungsinitiativen verantwortlich ist, • der Europäische Gerichtshof, der als Rechtsprechungsorgan die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts sichert • der Rechnungshof, der die Einnahmen und Ausgaben derGemeinschaften und ihrer Institutionen prüft. • Weitere Institutionen sind der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen sowie die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank.
nach: Bundesfinanzministerium: „Die Institutionen der Europäischen Union“, http://www.bundesfinanzministerium.de/

Die Organe haben zur Erledigung ihrer Aufgabe eine bestimmteMitarbeiterzahl zur Verfügung: EP : 3500 Mitarbeiter in Straßburg, Luxemburg, Brüssel und den Mitgliedsstaaten Ministerrat : 2500 Mitarbeiter in Brüssel Kommission : 18.921 Mitarbeiter (darunter über 2200 Übersetzer). Alle Beschlüsse, die der Ministerrat im Rahmen der EU fasst, sind Gesetzesakte.

© Bernhard Ullrich; Bonn, den 29.10.2003

Die wichtigsten Rechtsakte der EU heißen: • Verordnung: Sie istEU-weit unmittelbar gültig, ist in allen Teilen verbindlich und steht über dem nationalen Recht. Die zugehörigen Durchführungsverordnungen erlässt der Rat oder die Kommission. • Richtlinie: Sie ist eine Art Weisung an die Einzelstaaten, nationale Gesetze oder Vorschriften so zu ändern oder neu zu erlassen, dass das in der Richtlinie genau benannte und verbindliche Ziel erreicht wird. Sie überlässtjedoch den Einzelstaaten die Wahl der Form und Mittel, wie dieses Ziel in nationales Recht umgesetzt wird. Die zugehörige Durchführungsrichtlinie erlässt der Rat oder die Kommission. • Entscheidung: Dies ist ein Rechtsakt, der Einzelfälle verbindlich regelt (z.B. für einen Staat oder ein Unternehmen). • Empfehlung, Stellungsnahme: Die ist ein unverbindlicher Beschluss an alle oder einzelneEinzelstaaten oder Organe der EU.

© Bernhard Ullrich; Bonn, den 29.10.2003

Die Organe der Europäischen Union
Gerichtshof ”Wächter” über die Verträge Sitz: Luxemburg Europäischer Rat Grundsatzentscheidungen 15 Regierungschefs 15 Außenminister Präsident der Kommission Ministerrat (MR) Entscheidungen Vorschläge Gesetzgeber der EU (Legislative) Sitz: Brüssel 15 Mitglieder je nach Tagesordnung die...
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