Doktor
1986 legte eine Gruppe einen „Alternativentwurf eines Gesetzesüber Sterbehilfe“ vor. Bis etwa 2006 verlief die Diskussion fast ausschließlich auf theoretischer Ebene statt. 2008 wurde ein Vorschlag veröffentlicht, dieser beinhaltete den Lebensschutz, sowie Detailseiner möglichen gesetzlichen Regelung. Aber auch hier gab es Kritiker.
Am 20. September 2006 wurde mit großer Mehrheit für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und der Patientenverfügungenausgesprochen. Das bedeutet, dass Behandlungsabbrüche und das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen auch schon vor der Sterbephase rechtlich erlaubt sein sollen. Im Strafgesetzbuch solle ausdrücklichklargestellt werden, dass sich Ärzte in solchen Fällen nicht strafbar machen.
Dies löste in der Öffentlichkeit eine große Diskussion aus; meist unter dem Begriff - „Patientenverfügung“; also aus derPerspektive der Betroffenen. Viele Menschen befürchteten, dass ihr vorher deutlich geäußerter Wille ignoriert wird und ihnen ein langes Sterben zugemutet wird, weil Ärzte aus Überzeugung und/oder ausAngst vor rechtlichen Konsequenzen entgegen diesem Willen handeln.
Nach vielen Beratungen und Änderungen verschiedener Entwürfe stimmte der Deutsche Bundestag schließlich am 18. Juni 2009 einer Änderungdes Gesetzes zu.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt. Das Urteil beinhaltet, dass durch Einwilligung des Patienten sowohl weiterelebenserhaltene Maßnahmen unterlassen werden sollen, sowie von dem Patienten nicht gewollte Behandlungen beendet oder verhindert werden sollen. Dies kann in einer Patientenverfügung oder sogar in einermündlichen Äußerung bekanntgegeben werden.
Auch die Mediziner haben ihr Berufsrecht angepasst. Das bedeutet, dass die Angst der Menschen auf ein langes Sterben unbegründet ist.
En Alemania no...
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